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Ludwigs Immobilien
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Ratgeber · Verkauf

Unterlagen für den Hausverkauf

Kaufinteressenten, Banken und Notar stellen beim Verkauf viele Fragen. Die meisten lassen sich mit Papieren beantworten, die Sie vorab besorgen können. Hier finden Sie die typischen Unterlagen: was drinsteht, wo Sie sie in Ludwigsburg und im Landkreis bekommen, was sie kosten, soweit wir das belegen können, und wann sie gebraucht werden. Eine amtliche Pflichtliste gibt es dafür nicht.

Stand: September 2026

Den ganzen Artikel lesen Sie hier kostenlos. Das PDF ist zum Ausdrucken und Aufheben gedacht.

Zwei rote Aktenordner stehen auf einem Holzboden
Wer seine Papiere früh sortiert, beantwortet Käuferfragen schneller.

Grundstück und Grundbuch

Grundbuchauszug

Inhalt
Wem das Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten eingetragen sind, etwa Grundschulden oder ein Wohnrecht.
Woher
Für die Stadt Ludwigsburg führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen die Grundbücher, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen. Es ist auch für die früheren Bezirke Oßweil, Möglingen, Asperg, Kornwestheim, Markgröningen, Remseck, Freiberg am Neckar, Pleidelsheim, Ditzingen, Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen und weitere zuständig. Beantragen können Sie den Ausdruck online über das Grundbuchportal der Justiz Baden-Württemberg, er kommt per Post. Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Ludwigsburg ist seit dem 26. Juli 2024 geschlossen. Für Orte wie Bietigheim-Bissingen, Besigheim oder Marbach am Neckar klären Sie die Zuständigkeit bitte vor dem Antrag.
Wann
Früh, damit Sie wissen, welche Belastungen eingetragen sind und was beim Verkauf mit ihnen geschehen soll.

Flurkarte

Inhalt
Die amtliche Karte des Liegenschaftskatasters mit Grundstücksgrenzen und Gebäuden. Dazu gibt es die Liegenschaftsbeschreibung mit Flurstücksnummer und Fläche.
Woher
Die Stadt Ludwigsburg ist selbst Vermessungsbehörde, zuständig ist der Fachbereich Stadtplanung, Mobilität und Geoinformation. Bestellen lässt sich der Auszug auch online über service-bw. Für die übrigen Gemeinden im Landkreis ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig, Bereich Vermessung und Liegenschaftskataster.
Kosten
In Ludwigsburg etwa 20 Euro für eine Karte in DIN A4 oder als PDF, etwa 40 Euro in DIN A0. Die Liegenschaftsbeschreibung kostet 10 bis 20 Euro.
Wann
Für das Exposé und für alle Fragen zu Zuschnitt und Grenzen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Inhalt
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die auch jeden späteren Eigentümer bindet (§ 71 LBO). Sie steht in einem eigenen Verzeichnis, nicht im Grundbuch.
Woher
Das Verzeichnis führt in Baden-Württemberg die Gemeinde (§ 72 Abs. 3 LBO). In Ludwigsburg genügt ein formloser Antrag beim Bürgerbüro Bauen, auch online über service-bw.
Kosten
25 Euro in Ludwigsburg.
Wann
Vor der Vermarktung, weil eine Baulast den Wert berühren kann.

Altlastenauskunft

Inhalt
Ob das Grundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst ist.
Woher
Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt.
Kosten
Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.
Wann
Vor allem, wenn Käufer neu bauen wollen.
Ausschnitt einer technischen Bauzeichnung mit Zeichengerät
Pläne und Baubeschreibung belegen, was gebaut wurde.

Gebäude, Pläne und Energieausweis

Baugenehmigung und Baupläne

Inhalt
Genehmigung, Grundrisse, Schnitte und Ansichten, dazu die Baubeschreibung.
Woher
Meist aus Ihren eigenen Unterlagen. Fehlt etwas, fragen Sie bei der Gemeinde nach, wo die Bauakte liegt.
Wann
Die Bundesnotarkammer rät Käufern zu prüfen, ob das Haus genehmigt und rechtmäßig errichtet wurde. Mit den Plänen können Sie das belegen, auch für spätere Anbauten.

Wohnflächenberechnung

Inhalt
Die Fläche der Räume, aufgeschlüsselt nach Geschossen.
Wann
Käufer und Banken rechnen mit dem Preis je Quadratmeter. Fehlt eine Berechnung, sollte sie vor der Vermarktung entstehen, damit im Exposé keine geschätzte Zahl steht.

Energieausweis

Inhalt
Bedarf oder Verbrauch an Energie, Effizienzklasse und Heizung.
Woher
Nur von dazu berechtigten Fachleuten (§ 88 GModG), zum Beispiel bestimmten Ingenieuren oder Handwerksmeistern.
Wann
Beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Die Einzelheiten und die Änderungen zum 1. Januar 2027 stehen im Artikel Energieausweis beim Verkauf.

Erschließung

Auch ob die Erschließung abgerechnet ist, gehört laut Bundesnotarkammer zu den Punkten, die Käufer prüfen. Heben Sie Bescheide über Erschließungsbeiträge deshalb auf.

Zusätzlich beim Verkauf einer Eigentumswohnung

Bei Wohnungseigentum wollen Käufer wissen, was die Gemeinschaft beschlossen hat und was auf sie zukommt. Die meisten Papiere haben Sie selbst, den Rest die Hausverwaltung.

Teilungserklärung

Sie legt fest, welche Räume zu Ihrer Wohnung gehören und was Gemeinschaftseigentum ist.

Beschluss-Sammlung

Darin stehen alle Beschlüsse der Eigentümer (§ 24 Abs. 7 WEG). Geführt wird sie vom Verwalter.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Hier sieht ein Käufer das monatliche Hausgeld und den Stand der Erhaltungsrücklage.

Protokolle der Eigentümerversammlungen

Aus ihnen geht hervor, welche Reparaturen diskutiert oder schon geplant sind.

Vermietete Häuser, Erbfall und Grundsteuer

Ist die Immobilie vermietet, möchten Käufer die Mietverträge sehen. Miethöhe, Kaution und Laufzeit interessieren jeden Käufer.

Haben Sie das Haus geerbt, brauchen Sie für den Verkauf einen Nachweis Ihres Erbrechts. Mehr dazu im Artikel Haus geerbt und, wenn mehrere erben, unter Erbengemeinschaft.

Seit dem 1. Januar 2025 berechnet Baden-Württemberg die Grundsteuer nach einem eigenen Landesgesetz. Legen Sie den aktuellen Bescheid bereit, denn Käufer fragen nach den laufenden Kosten.

Berechnet wird sie aus der Grundstücksfläche, dem Bodenrichtwert, einer Steuermesszahl von 0,13 Prozent und dem Hebesatz der Gemeinde. Dient ein Grundstück überwiegend dem Wohnen, sinkt die Messzahl um 30 Prozent. Wohnfläche und Baujahr kommen in dieser Formel nicht vor.

Wann Sie mit dem Sammeln beginnen

Am besten, bevor die Vermarktung startet. Einige Papiere kommen nicht sofort: Den Grundbuchausdruck schickt das Grundbuchamt per Post, und fehlende Pläne müssen erst aus der Bauakte beschafft werden.

Zuerst gebraucht werden die Angaben für Bewertung und Exposé, also Wohnfläche, Pläne und der Energieausweis. Dessen Werte gehören in jede Anzeige, sobald er vorliegt. Mietverträge, Protokolle und Bescheide sollten bereitliegen, wenn Kaufinteressenten genauer nachfragen. Den Entwurf des Kaufvertrags bereitet der Notar vor.

Sie möchten ohne Makler verkaufen? Mehr Hinweise dazu enthält unser PDF-Ratgeber „Privater Immobilienverkauf“, den wir Ihnen per E-Mail schicken. PDF-Ratgeber anfordern

Fragen zu Unterlagen beim Verkauf

Muss ich den Grundbuchauszug für den Notar besorgen?

Nein. Das Grundbuch sieht der Notar selbst ein. Er kümmert sich laut Bundesnotarkammer auch um den Verzicht auf Vorkaufsrechte und um die Unterlagen zur Löschung alter Grundschulden.

Warum bieten private Firmen Grundbuchauszüge an?

Solche Vermittler gibt es, das Justizministerium Baden-Württemberg warnt ausdrücklich vor ihnen. Den Ausdruck bekommen Sie direkt beim Grundbuchamt. Einsicht gibt es nur bei berechtigtem Interesse (§ 12 GBO), als Eigentümer haben Sie es.

Bis wann muss der Energieausweis vorliegen?

Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn zeigen. Liegt er schon vor, wenn Sie eine Anzeige schalten, gehören bestimmte Angaben daraus in die Anzeige.

Welchen Nachweis brauche ich als Erbe?

Einen Erbschein oder ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts (§ 35 GBO). Ein handschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt dafür nicht.

Darf ein Kaufinteressent die Beschluss-Sammlung einsehen?

Ja, wenn Sie als Eigentümer ihn dazu ermächtigen (§ 24 Abs. 8 WEG). Dann kann er beim Verwalter selbst nachlesen.

Wer darf eine Altlastenauskunft beantragen?

Der Eigentümer, in der Regel aber auch andere Personen. Grundlage ist das Umweltinformationsrecht.

Die Liste zeigt typische Unterlagen und ist keine abschließende Pflichtliste. Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern, maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Behörde.

Ämter, Gebühren und Gesetze im Überblick