Schillerstraße 3, Ludwigsburg info@ludwigs-immo.de
Ludwigs Immobilien
Ludwigs Immobilien
Wert vor Ort einschätzen

Immobilienbewertung in Ludwigsburg

Wie wir den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung einschätzen, welche amtlichen Quellen es für Ludwigsburg gibt und wann statt einer Einschätzung ein Gutachten nötig ist.

  1. 1

    Ihre Angaben

    Art, Fläche, Baujahr, Zustand und Anlass tragen Sie in unser Formular ein. Das dauert nur wenige Minuten.

  2. 2

    Termin bei Ihnen

    Wir sehen uns Haus oder Wohnung gemeinsam mit Ihnen an: Grundriss, Modernisierungen, Schäden und das Umfeld. Wer zu Ihnen kommt, zeigt unser Team.

  3. 3

    Einordnung am Markt

    Lage, Zustand und Ausstattung setzen wir ins Verhältnis zur aktuellen Marktlage.

  4. 4

    Gespräch über das Ergebnis

    Wir erklären Ihnen, wie die Einschätzung zustande kommt. Wenn Sie möchten, sprechen wir auch über eine Verkaufsstrategie. Wie ein Verkauf mit uns abläuft, steht unter Verkaufen.

Einen Wert, den ein Rechner selbsttätig ausgibt, bekommen Sie bei uns nicht. Warum wir das so halten, lesen Sie unter Wert ermitteln.

Eine Markteinschätzung beantwortet die Frage, zu welchem Preis sich Ihre Immobilie voraussichtlich verkaufen lässt. Sie ist die Grundlage für den Angebotspreis und für Ihre Entscheidung, ob und wann Sie verkaufen.

Ein Verkehrswertgutachten erstellt ein Sachverständiger oder der Gutachterausschuss. Rechtsgrundlage ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Ein Gutachten brauchen Sie, wenn Sie einen Wert gegenüber einer Behörde nachweisen müssen, etwa beim Finanzamt nach einem Erbfall. Selbst die Gutachten des Ausschusses sind nicht bindend (§ 193 Abs. 3 BauGB).

Beides schließt sich nicht aus: Sie können mit einer Einschätzung beginnen und danach entscheiden, ob Sie zusätzlich ein Gutachten beauftragen.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung

Seit dem 01.01.2020 gibt es einen gemeinsamen Ausschuss für Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Freiberg am Neckar. Die Geschäftsstelle sitzt bei der Stadt Ludwigsburg. Er führt die Kaufpreissammlung und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Für die anderen Orte im Landkreis sind andere Gutachterausschüsse zuständig.

So finden Sie den Bodenrichtwert

Die Bodenrichtwerte finden Sie im Landesportal BORIS-BW. Die aktuellen Werte für Ludwigsburg haben den Stichtag 01.01.2025, die nächsten folgen zum 01.01.2027. Ein Bodenrichtwert bezieht sich auf den Boden. Das Gebäude darauf bewertet er nicht mit.

Was der Marktbericht 2026 zeigt

Der Grundstücksmarktbericht 2026 ist am 16.07.2026 erschienen und beschreibt den Immobilienmarkt 2025. In Ludwigsburg, Remseck und Freiberg zusammen gab es 1.630 Kaufverträge, rund 10 % mehr als im Jahr davor (S. 4). Für Eigentumswohnungen in der Stadt Ludwigsburg nennt der Bericht:

  • gebrauchte Wohnungen: Preise um 7 % gestiegen (S. 4)
  • Neubau: rund 6.500 € je m², ein Plus von 3,3 % (S. 4)
  • 454 ausgewertete Wohnungen: im Schnitt 4.233 € je m², bei Baujahr 1971 bis 1980 im Schnitt 3.202 €, bei Baujahr ab 2025 im Schnitt 6.502 € (S. 71)

Quelle: Grundstücksmarktbericht 2026, Gemeinsamer Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung, S. 4 und 71

Die Zahlen zu Ein- und Zweifamilienhäusern finden Sie unter Haus verkaufen in Ludwigsburg. Durchschnittswerte ersetzen keine Bewertung: Zwei Wohnungen desselben Baujahrs können je nach Umfeld und Erhaltung weit auseinanderliegen. Angebotspreise für Ihren Ort zeigt die Seite Immobilienpreise Ludwigsburg.

Eine feste Frist versprechen wir nicht. Für die Ersteinschätzung genügen Ihre Angaben im Formular. Für eine belastbare Einschätzung kommen wir zu Ihnen. Wie schnell das geht, hängt vor allem davon ab, wann ein gemeinsamer Termin passt und ob wichtige Papiere schon vorliegen.

Bodenrichtwert und Marktbericht können Sie sofort online einsehen. Wie lange ein Gutachten braucht, erfahren Sie beim Sachverständigen oder beim Gutachterausschuss.

Ersteinschätzung durch uns
Kostenlos.
Abfrage im Portal BORIS-BW
Kostenlos, soweit Sie das Portal nicht gewerblich nutzen.
Marktbericht der Stadt
Online-Ansicht kostenlos. Druckbares PDF oder Abholung 35 €, Versand 40 €.
Verkehrswertgutachten
Wird gesondert beauftragt und bezahlt. Fragen Sie die Gebühr vorab bei der Stelle an, die es erstellt.

1. Einer Zahl aus dem Internet blind vertrauen

Ob Rechner oder Inserat: Beides kennt Ihre Immobilie nicht von innen. Die Werte im Marktfinder sind deshalb ausdrücklich als Angebotspreise gekennzeichnet.

2. Den Bodenrichtwert für den Grundstückswert halten

Er sagt nichts über das Gebäude. Bei einem bebauten Grundstück ist er nur ein Baustein von vielen.

3. Rechte im Grundbuch vergessen

Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch kann den Wert mindern (§§ 46, 47 ImmoWertV). Nennen Sie uns solche Rechte deshalb gleich zu Beginn.

4. Modernisierungen nicht belegen können

Rechnungen und Jahreszahlen helfen, Arbeiten am Haus richtig einzuordnen. Ohne Nachweis bleibt vieles eine Behauptung.

5. Den Preis des Nachbarhauses übernehmen

Auch das Haus nebenan hat einen anderen Zuschnitt, einen anderen Zustand und wurde zu einem anderen Zeitpunkt verkauft.

Grundbuchauszug
Zeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen. Wo: Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen, der Antrag geht auch online.
Flurkarte
Wo: Für Grundstücke in der Stadt die Stadt Ludwigsburg als eigene Vermessungsbehörde, sonst das Landratsamt.
Grundrisse und Wohnflächenberechnung
Wo: Ihre Bauunterlagen oder die Unterlagen vom Kauf.
Nachweise über Modernisierungen
Wo: Rechnungen und Verträge der Handwerker.
Energieausweis, falls vorhanden
Für den Verkauf brauchen Sie ihn ohnehin. Wo: bei einem berechtigten Aussteller, siehe Ratgeber Energieausweis beim Verkauf.
Auskunft über Baulasten
Wo: Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 5.
Bei einer Eigentumswohnung
Teilungserklärung, Hausgeldabrechnung, Stand der Erhaltungsrücklage und die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG. Wo: bei Ihrem Verwalter.
Bei Vermietung
Die Mietverträge. Wo: Ihre Unterlagen.
Muss ich nach der Bewertung mit Ihnen verkaufen?

Nein. Unsere Einschätzung ist unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob, wann und mit wem Sie verkaufen.

Lohnt sich eine Bewertung, wenn ich gar nicht verkaufen will?

Ja. Anlässe sind oft ein Erbfall, eine Trennung oder die Planung für das Alter, manchmal auch einfach Neugier. Den Anlass geben Sie im Formular an, damit wir uns darauf einstellen können.

Brauche ich für das Finanzamt ein Gutachten?

Nur, wenn Sie bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen niedrigeren Wert nachweisen wollen als das Finanzamt ansetzt. Dafür verlangt § 198 BewG ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Als Nachweis gilt auch ein Kaufpreis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag erzielt wurde. Mehr im Ratgeber Haus geerbt.

Wie oft werden die Bodenrichtwerte neu ermittelt?

Mindestens alle zwei Jahre (§ 196 BauGB). In Baden-Württemberg gilt als Stichtag das Ende jedes geraden Kalenderjahres, veröffentlicht wird bis zum 30. Juni des Folgejahres (§ 12 GuAVO). Jeder kann Auskunft über die Werte verlangen.

Warum weicht Ihre Einschätzung von den Preisen in Inseraten ab?

Weil ein Angebotspreis kein Kaufpreis ist. Was tatsächlich bezahlt wird, steht im notariellen Vertrag. Den bekommt der Gutachterausschuss in Abschrift (§ 195 BauGB), deshalb beruhen seine Zahlen auf echten Verkäufen.

Bewerten Sie auch Grundstücke mit einem alten Haus?

Ja. Hier zählt vor allem, was neu gebaut werden darf, denn Käufer rechnen Abriss, Baugrund und Planung mit ein. Mehr dazu im Ratgeber Grundstück mit Altbestand.

Sind Sie auch außerhalb von Ludwigsburg tätig?

Ja, wir sind in Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung tätig. Unsere Ortsseiten stehen unter Makler vor Ort, zum Beispiel für Ludwigsburg. Was wir schon verkauft haben, zeigen die Referenzen.

Ist Ihre Einschätzung eine Garantie für den Verkaufspreis?

Nein. Den Preis vereinbaren am Ende Verkäufer und Käufer. Unsere Einschätzung zeigt, in welchem Rahmen das nach der aktuellen Marktlage realistisch ist.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.

Ihr fester Ansprechpartner meldet sich persönlich bei Ihnen.