Maklerprovision in Baden-Württemberg
Wer zahlt die Provision, wie hoch ist sie und wann wird sie fällig? Die Antworten stehen nicht in einem Landesgesetz, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie gelten also in Ludwigsburg genauso wie in Hamburg. Seit dem 23. Dezember 2020 schützen besondere Regeln private Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Hier finden Sie die Rechtslage, zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs und einen Überblick über die übrigen Kaufnebenkosten.
Stand: September 2026
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Wann ein Makler Provision verlangen kann
Maklerlohn gibt es nur bei Erfolg. Der Kaufvertrag muss infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers zustande kommen (§ 652 BGB). Seine Auslagen bekommt der Makler nur ersetzt, wenn das vereinbart ist.
Geht es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, braucht der Maklervertrag Textform (§ 656a BGB). Mündlich reicht nicht, eine E-Mail dagegen schon. Diese Formvorschrift gilt unabhängig davon, ob der Käufer privat kauft.
Halbteilung bei Wohnung und Einfamilienhaus
Kauft ein Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, gelten zwei weitere Regeln.
Doppeltätigkeit nur zu gleichen Teilen
Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, muss er mit Verkäufer und Käufer die gleiche Höhe vereinbaren (§ 656c BGB). Arbeitet er für eine Seite unentgeltlich, darf er auch von der anderen nichts verlangen.
Abwälzung höchstens zur Hälfte
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben. Den Rest zahlt er selbst (§ 656d BGB).
Was als Einfamilienhaus zählt
Der Bundesgerichtshof hat den Begriff 2025 geklärt: Entscheidend ist, dass der Kauf für den Makler erkennbar dem Wohnen eines einzelnen Haushalts dient (Urteil vom 6. März 2025, I ZR 32/24). Im Juli 2026 folgte die nächste Klarstellung. Ein Zweifamilienhaus mit zwei gleichwertigen, getrennt vermieteten Wohnungen ist kein Einfamilienhaus im Sinne dieser Regeln (Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 111/25).
Mehrfamilienhaus und Baugrundstück
Für Mehrfamilienhäuser und Baugrundstücke gelten die Vorgaben zur Halbteilung laut Verbraucherzentrale nicht zwingend. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs speziell zum Mehrfamilienhaus haben wir nicht gefunden. Lesen Sie in diesen Fällen die Verteilung der Provision im Maklervertrag besonders genau. Wer ein Grundstück mit altem Haus verkauft, findet mehr dazu im Artikel Grundstück mit altem Haus verkaufen.
Wie hoch die Maklerprovision ist
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht, die Provision wird frei vereinbart. Die Verbraucherzentrale nennt bundesweit eine häufige Spanne von 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, je nach Region.
Eine verlässliche Zahl nur für Baden-Württemberg haben wir in amtlichen Quellen nicht gefunden. Deshalb nennen wir hier keine.
Unsere eigene Provision wird nur fällig, wenn der Verkauf zustande kommt. Ihre Höhe hängt vom Objekt und von der Art des Auftrags ab. Wir legen sie im ersten Gespräch offen.
Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg
Die Provision ist nur ein Teil der Kosten, die zum Kaufpreis hinzukommen. Die Übersicht zeigt die großen Posten.
- Grunderwerbsteuer
- 5,0 % des Kaufpreises. Den Satz legen die Länder selbst fest.
- Notar und Grundbuch
- Laut Verbraucherzentrale zusammen etwa 1 bis 1,5 %, abhängig auch von der Höhe der einzutragenden Grundschulden.
- Maklerprovision
- Frei vereinbar. Kauft ein Verbraucher, gelten die Grenzen aus dem Abschnitt oben.
- Alles zusammen
- Die Nebenkosten können nach Angaben der Verbraucherzentrale bereits 10 Prozent des Kaufpreises erreichen.
Rechenbeispiel mit angenommenem Kaufpreis
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer im Land 5,0 Prozent davon, also 20.000 €. Der Kaufpreis ist frei gewählt.
Wie sich die Gebühren beim Notartermin zusammensetzen
Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, die Gebühren steigen mit dem Kaufpreis. Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet eine doppelte Gebühr, mindestens 120 Euro. Dazu kommen je eine halbe Gebühr für den Vollzug und für die Betreuung durch den Notar. Das Grundbuchamt berechnet eine volle Gebühr für die Eintragung des neuen Eigentümers und eine halbe für die Vormerkung. Ein Beispiel der Bundesnotarkammer: Bei 160.000 Euro Kaufpreis kostet allein die Beurkundung 762 Euro.
Warum der Notar dabei sein muss
Ein Kaufvertrag über ein Grundstück muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Auch die Auflassung, also die Einigung über den Übergang des Eigentums, erklären beide Seiten vor dem Notar (§ 925 BGB). Welchen Notar Sie wählen, ist offen, jeder Notar ist zuständig. Bis der Käufer im Grundbuch steht, sichert ihn eine Vormerkung (§ 883 BGB).
Mehr zum Verkauf in unserer Region lesen Sie auf der Seite Haus verkaufen in Ludwigsburg.
Was Sie für die Provision bekommen
Bei uns begleitet Sie ein fester Ansprechpartner durch den ganzen Verkauf. Dazu gehören:
- die erste Einschätzung und die Besichtigung Ihrer Immobilie
- die Bewertung und eine Vermarktungsstrategie, die wir Ihnen persönlich vorstellen
- ein Foto- und Filmtermin mit Kameramann und Drohne
- Exposé, Anzeigen in Portalen und die Ansprache unserer Vormerkkunden
- Planung und Durchführung der Besichtigungen
- die Verhandlung mit Kaufinteressenten
- Notartermin und Übergabe
Zu jeder Immobilie gibt es außerdem ein gedrucktes Exposé als Broschüre. Wer bei uns als Vormerkkunde eingetragen ist, sieht neue Angebote, bevor sie in den Portalen stehen.
Jeden Schritt erklären wir ausführlich auf der Seite Immobilie verkaufen.
Fragen zur Maklerprovision
Gilt die Halbteilung auch, wenn eine Firma kauft?
Nein. Die Regeln zur Teilung greifen nur, wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB).
Wann muss der Käufer seinen Anteil zahlen?
Erst wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen eigenen Anteil gezahlt hat. So steht es in § 656d BGB.
Was passiert, wenn der Makler einer Seite die Provision erlässt?
Hat er mit beiden Seiten abgerechnet, wirkt ein Erlass für beide. Keine Seite soll mehr zahlen als die andere.
Ist ein Haus mit Einliegerwohnung ein Einfamilienhaus?
Nach dem Urteil von 2025 ja, solange die Einliegerwohnung nur untergeordnete Bedeutung hat.
Ändert sich etwas, wenn der Käufer später selbst einziehen will?
Nein. Maßgeblich ist, was der Makler beim Abschluss des Maklervertrags erkennen konnte. Äußert der Käufer den Wunsch erst danach, bleibt es bei der bisherigen Einordnung, so der Bundesgerichtshof 2026.
Fällt beim Kauf unter Verwandten Grunderwerbsteuer an?
Nicht bei Verwandten in gerader Linie, also etwa zwischen Eltern und Kindern, und nicht zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 GrEStG). Steuerfrei sind auch Stiefkinder und die Ehegatten von Verwandten in gerader Linie.
Die Darstellung der Rechtslage ist allgemein gehalten. Für Ihren konkreten Maklervertrag fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.
Gesetze, Urteile und Quellen zur Provision
- § 652 BGB, § 656a, § 656b, § 656c, § 656d
- Art. 229 § 53 EGBGB (Übergangsregel ab 23.12.2020)
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. März 2025, I ZR 32/24
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Juli 2026, I ZR 111/25
- Verbraucherzentrale: Maklergebühren bei Immobilien
- Finanzämter Baden-Württemberg: Grunderwerbsteuer, § 3 GrEStG
- Verbraucherzentrale: Was Sie sich leisten können
- Verbraucherzentrale: Häufige Fragen rund um Hauskauf und Hauskredit
- § 311b, § 883, § 925 BGB (Beurkundung, Vormerkung, Auflassung)
- GNotKG, Kostenverzeichnis (KV 21100, 22110, 22200, 14110, 14150) und Bundesnotarkammer: Beispiele zu Notarkosten